Ab 11.5. Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht auch auf Märkten

Die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 verlangt ab 11.5. bis 17.5.2020: Mund-Nasen-Bedeckung für Verkäufer sowie Kunden Mindestabstand 1,5m zwischen Kunden Mindesabstand 1,5m zwischen Kunden und Verkäufer Also bitte nicht erschrecken am kommenden Mittwoch. Bitte Abstände einhalten…
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