Die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 verlangt ab 11.5. bis 17.5.2020:
- Mund-Nasen-Bedeckung für Verkäufer sowie Kunden
- Mindestabstand 1,5m zwischen Kunden
- Mindesabstand 1,5m zwischen Kunden und Verkäufer
Also bitte nicht erschrecken am kommenden Mittwoch.
Bitte Abstände einhalten und Mund/Nasenschutz anziehen. Dann passt alles.